Ab sofort gelten neue Regeln bei einer Coronainfektion. In der neuen Verordnung heißt es: „ Die bisher geltende Absonderungspflicht für positiv auf das Coronavirus getestet Personen wird durch
eine Maskenpflicht ersetzt. Personen, die sich mit einem Selbsttest positiv auf das Coronavirus getestet haben, ist dringend zu raten, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren und das
Ergebnis durch ein zertifiziertes Testangebot (offizielle Teststelle) überprüfen zu lassen.“
Wir empfehlen: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben! Ein positiv getestetes Kind ohne Symtome kann laut Verordung die Schule besuchen. Hierbei gilt die Maskenpflicht (medizinische Maske oder
FFP2-Maske).
Die Maskenpflicht gilt:
-in Innenräumen
-im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Infizierte Schülerinnen und Schüler, die keine Maske tragen, unterliegen allerdings weiterhin der Absonderungspflicht.
Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kultusministeriums.